VdS Brandschutzbeauftragter Nr. 2007/9
✔ Aufstellen der Brandschutzordnung Teil A,B & C
✔ Ausbildung von Mitarbeitern wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen
✔ Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
✔ Beratung in Fragen des Brandschutzes z.B. bei Betriebsveränderungen, Neubauten
bzw. Nutzungsänderungen
✔ Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
✔ Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
● Kompetente Beratung
Unsere Kundendiensttechniker helfen Ihnen gern bei allen Fragen zum Brandschutz.
Ob es um Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften oder um die Auswahl
der im Einzelfall am besten geeignetsten Feuerlöschgeräte geht, bei uns finden
Sie kompetente Ansprechpartner.
● Qualifizierter Kundendienst
Unsere geschulten Kundendiensttechniker sind mit Sachkundenachweis beim
b.v.f.a ( Bundesverband Feuerlöschgeräte- und Anlagen e.V. ) registriert und weisen
sich mit Lichtbild aus. Wir sind befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 Teil 2.
● Service vor Ort
Fast alle Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten können an unseren Servicefahrzeugen bei Ihnen vor Ort vorgenommen werden.
Bei dieser Gelegenheit können Sie sich und ggf. Ihre Mitarbeiter über die richtige Handhabung Ihrer Feuerlöschgeräte informieren.
...Werte erhalten
Leben retten...