VdS Brandschutzbeauftragter Nr. 2007/9

 

✔ Aufstellen der Brandschutzordnung Teil A,B & C  

✔ Ausbildung von Mitarbeitern wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen

✔ Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen

✔ Beratung in Fragen des Brandschutzes z.B. bei Betriebsveränderungen, Neubauten   

   bzw. Nutzungsänderungen

✔ Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen

✔ Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

 

 

Kompetente Beratung

 

Unsere Kundendiensttechniker helfen Ihnen gern bei allen Fragen zum Brandschutz.

Ob es um Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften oder um die Auswahl  

der im Einzelfall am besten geeignetsten Feuerlöschgeräte geht, bei uns finden  

Sie kompetente Ansprechpartner.

 

Qualifizierter Kundendienst

 

Unsere geschulten Kundendiensttechniker sind mit Sachkundenachweis beim  

b.v.f.a ( Bundesverband Feuerlöschgeräte- und Anlagen e.V. ) registriert und weisen  

sich mit Lichtbild aus. Wir sind befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 Teil 2.

 

Service vor Ort

 

Fast alle Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten können an unseren Servicefahrzeugen bei Ihnen vor Ort vorgenommen werden.

Bei dieser Gelegenheit können Sie sich und ggf. Ihre Mitarbeiter über die richtige Handhabung Ihrer Feuerlöschgeräte informieren.

 

...Werte erhalten

      Leben retten...